Sprengstoffwesen
Um Gefahren für die Öffentlichkeit und natürlich auch für die Arbeitnehmer zu verhindern, gibt es für den Bereich des Sprengstoffwesens gesetzliche Regelungen im Sprengstoffgesetz und den darauf erlassenen Verordnungen.
Unter dem Begriff Sprengstoffwesen versteht man den Umgang von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe), soweit sie zur Verwendung als Explosivstoffe oder als pyrotechnische Sätze bestimmt sind.
Aufgaben des Dezernat 55 sind
- die Überwachung von gewerblichen Sprengungen und Feuerwerken
- die Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Explosivstoffen
- die Erteilung von Befähigungsscheinen für Beschäftigte in Betrieben
- die Durchführung von Marktkontrollen und die Beratung des Einzelhandels beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk
Formulare / Anträge
Auskunft erteilt:
Sprengstoffwesen
Helmut Schimmelpfennig
05231/71-5502
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