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EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG (EU-DLR)

 

Am 28.12.2009 ist die Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) in Kraft getreten. Daher können Dienstleistungserbringer bestimmter Dienstleistungen nun sämtliche zur Aufnahme dieser Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie die Beantragung der für die Ausübung dieser Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen über eine einheitliche Stelle („einheitlicher Ansprechpartner“) abwickeln. Über den nachfolgenden Link finden Sie den zuständigen „Einheitlichen Ansprechpartner“.

EA-Finder NRW

Dienstleistungserbringer können sich aber auch direkt an die jeweils zuständige Stelle wenden.

 

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen der Dienstleistungsrichtlinie werden von der Bezirksregierung Detmold als zuständige Stelle abgewickelt. Zudem erhalten Sie  allgemeine Informationen zu den Antrags- und Verfahrensmodalitäten.

 

Sie haben die Möglichkeit, die oben genannten Verfahren elektronisch rechtsverbindlich abzuwickeln. Voraussetzung ist, dass Sie sich mittels einer Signaturkarte entsprechend authentifizieren.

Sie können z. B. das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) für diese rechtsverbindliche Kommunikation nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.egvp.de oder direkt unter folgenden Links:

 

Download EGVP Client Software

 

weiterführende/zusätzliche Infos

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