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Die Behörde

Mittelinstanz

Die Bezirksregierungen sind die staatlichen Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung.  Das Land Nordrhein-Westfalen gliedert sich in die fünf Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Der Regierungsbezirk Detmold umfasst die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie die kreisfreie Stadt Bielefeld.

 

Bündelungsbehörde

Die Bezirksregierungen sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Während die Behörden auf der obersten und der unteren Ebene nach fachlichen Gesichtspunkten getrennt sind (z.B. Verkehr, Bauen und Wohnen, Schule, Wissenschaft und Forschung, Polizei, Umwelt und anderes mehr) und ihr Handeln oftmals von Sonderinteressen geprägt ist, vereinigt die Bezirksregierung - als Mittler und Makler zwischen Ebenen und Interessen - fast alle Verwaltungszweige in einer Behörde. Dies charakterisiert sie als "Bündelungsbehörde". Sie bündelt die wichtigsten Fachaufgaben fast aller Landesministerien (außer Justiz und Finanzen und Polizei), bringt regionale Interessen und Besonderheiten ein und sorgt dabei für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Sonderbelangen.

 

Standorte

Der Sitz der Bezirksregierung Detmold ist in der Leopldstr. 15 in Detmold. Zudem ist die Bezirksregierung an den Standorten

  • Stapenhorststr. 62, 33615 Bielefeld
  • Büntestr. 1, 32427 Minden
  • Willi-Hofmann-Str. 33a, 32756 Detmold

 

vertreten.

Seit November 2007 steht unter anderem fest, welche der neuen Standorte erhalten bleiben, die den Bezirksregierungen mit der Eingliederung von staatlichen Sonderbehörden (Umwelt-, Arbeitsschutz-, Bergämter und Ämter für Agrarordnung) am 1. Januar 2007 zugeordnet wurden.

Jede Bezirksregierung soll außer ihrem Hauptsitz zwei Nebenstellen behalten; für die Bezirksregierung Detmold sind dies Minden und Bielefeld.  Die weiteren Standorte sollen bis spätestens Ende 2010 aufgegeben werden.

 

 

weiterführende/zusätzliche Infos

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