Letzte Aktualisierung: 12.03.2013
Die Bezirksregierung Detmold ist zuständig für die Zulassung und Überwachung von oberirdischen Deponien der Klassen II und III.
Durch die dauerhafte Ablagerung von Abfällen auf einer Deponie bedürfen diese besonderer Sicherungsmaßnahmen, um eine Gefährdung der Umwelt der Bevölkerung auszuschließen.
Je nach Schadstoffpotential der abgelagerten Abfälle unterscheidet man heutzutage die Deponieklassen [DK] Null [0], Eins [I], Zwei [II], Drei [II] und Vier [IV]. Bei den Deponieklassen Null bis Drei handelt es sich um oberirdische Deponien, während es sich bei Deponieklasse Vier um Untertagedeponien handelt.
Bei den oberirdischen Deponien steigt mit der Deponieklasse das Schadstoffpotential der dort abgelagerten Abfälle. Gleichzeitig steigen analog die technischen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb.
So handelt es sich bei der DK 0 in der Regel um Bodendeponien, während auf einer DK III gefährliche Abfälle abgelagert werden. Unter die DK II fallen üblicherweise die Siedlungsabfalldeponien.
Bei den Deponien der Klasse II handelt es sich häufig um Großdeponien mit einigen Nebenanlagen.

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