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Neubau des IV. und letzten Bauabschnitts der L 712n in Bielefeld/HerfordDer Landesbetrieb Straßenbau NRW hat der Bezirksregierung mit Schreiben vom 29.01.2008 die Planunterlagen für den IV. und letzten Bauabschnitt der L 712 (L 712n) vorgelegt und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Mit diesem Bauabschnitt soll eine Verbindung zwischen der L 712 und der Herforder Straße (B 61) geschaffen und damit der Lückenschluss der Ostwestfalenstraße verwirklicht werden. Die geplante 2,3 Kilometer lange Trasse beginnt in Bielefeld an der Herforder Straße in Höhe der Grafenheider Straße mit dem Bau einer neuen Kreuzung. Die Herforder Straße soll beidseits der Kreuzung auf einer Gesamtlänge von 700 m vierstreifig, die Grafenheider Straße auf einer Länge von 400 m ausgebaut werden. Von dem Kreuzungspunkt verläuft die L 712n in östlicher Richtung am nördlichen Ortsrand von Milse entlang und trifft auf den bereits fertig gestellten Knotenpunkt an der Ostwestfalenstraße / Altenhagener Straße (L 778). Für diesen 3. Abschnitt der L 712 hatte die Bezirksregierung den Planfeststellungsbeschluss bereits im Juli 2006 erlassen. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 31. März bis 30. April 2008 in Bielefeld im Amt für Verkehr und im Bezirksamt Heepen sowie bei der Stadt Herford öffentlich ausgelegen. Innerhalb der sich anschließenden Einwendungsfrist, die am 28.05.2008 abgelaufen ist, sind von Betroffenen insgesamt rd. 940 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben worden. Nach Auswertung der Einwendungen, der parallel dazu eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund neuer Erkenntnisse über das Verkehrsaufkommen hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Ostwestfalen Lippe in Bielefeld) dann zunächst Planänderungen vorgenommen und im Januar 2011 in das Verfahren eingebracht. Diese Planänderungen beinhalten
Aufgrund des Umfangs der Planänderungen und im Hinblick darauf, dass die Auswirkungen der Änderungen wie z. B. die mit dem Vorhaben verbundenen Immissionen nicht betroffenenscharf abgrenzbar sind, wurde anstelle des sonst bei Planänderungen üblichen verkürzten Deckblattverfahrens nach § 73 Abs. 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Unterlagen mit den Planänderungen (einschließlich auch der Erstfassung der Planunterlagen) haben in der Zeit vom 28.02. bis 28.03.2011 im technischen Rathaus der Stadt Herford sowie beim Amt für Verkehr und im Bezirksamt Heepen der Stadt Bielefeld öffentlich ausgelegen. Dazu sind rd. 50 Einwendungen erhoben worden. Der Vorhabensträger hat inzwischen zu allen knapp 1.000 Einwendungen eine Stellungnahme abgegeben, die den Einwendern zugeleitet worden ist. In den entsprechenden Anschreiben ist bereits auf den Erörterungstermin hingewiesen worden, der nunmehr an den beiden Tagen Donnerstag und Freitag, 26. und 27. Januar 2012, im Bürger- und Freizeitzentrum Baumheide in Bielefeld, Rabenhof 76, stattfinden wird. Die Einladung zu dem Erörterungstermin wird noch rechtzeitig in Form von ortsüblichen und öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen. Weitere Informationen zum Verfahren und zur vorgesehenen Tagesordnung können Sie dem beiliegenden Informationsblatt zum Erörterungstermin entnehmen.
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