Navigation |
AufgabenAuf dieser Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen zu den Aufgaben der Bezirksregierung Detmold als Bündelungsbehörde. Einzelheiten zu den Aufgabenbereichen entnehmen Sie bitte den einzelnen Rubriken. Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben der Behörde auf unterschiedlichen Gebieten ist ein Bereich „Weitere Aufgabenbereiche von A - Z und Wissenswertes" eingerichtet, in dem mehrere separat zu nennende Themen und Informationen zusammengefasst wurden.
Die Bezirksregierung als Bündelungsbehörde
Während die Behörden auf der obersten und der unteren Ebene nach fachlichen Gesichtspunkten getrennt sind (z. B. Bauen und Verkehr, Schule, Umwelt) und ihr Handeln oftmals von Sonderinteressen geprägt ist, vereinigt die Bezirksregierung fast alle Verwaltungszweige in einer Behörde. Als Mittelbehörde in der Landesverwaltung und damit Bindeglied zwischen Landesregierung und Region vermittelt die Bezirksregierung zwischen den unterschiedlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Gemeinden, Städte und Kreise auf der einen und der Landesregierung auf der anderen Seite.
Aufgabenfelder
AufsichtBereiche sind hier die Kommunalaufsicht , die Schulaufsicht oder z. B. die Fachaufsicht über die kreisfreie Stadt Bielefeld und Kreise als untere Landschaftsbehörden, untere Gesundheitsbehörden oder untere Wasserbehörden sowie Straßenverkehrsbehörden.
Erlaubnisse und GenehmigungenBeispiele sind hier Berufserlaubnisse oder Approbationen für Ärzte, Genehmigungen von Abfallverbrennungsanlagen, Planfeststellungsbeschlüsse für Straßen oder Genehmigungen von Stiftungen
PlanungBeispiele sind hier die Regionalplanung (früher: Gebietsentwicklungsplan) oder auch Fachplanungen in den Gebieten Krankenhausplanung, Schulentwicklung, Wasserwirtschaftsplanung, Landschaftsplanung
FördermittelBeispiele sind hier die Projekte „Kein Kind ohne Mahlzeit“, das „100-Alleen-Programm“, die Krankenhausförderung
ÜberwachungBereiche sind hier z. B. Medizinprodukte, Arzneimittel, Abgrabungen, Arbeitsschutz auf Baustellen, Immissionsschutz gewerblicher Anlagen
PersonalangelegenheitenDie Bezirksregierung ist nicht nur zuständig für die Beschäftigten der Behörde, sondern auch für mehr als 21.000 Lehrerinnen und Lehrer in OWL.
Widerspruch und BeschwerdeZum 01.11.2007 ist das Widerspruchsverfahren grundsätzlich – bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft worden.
|
weiterführende/zusätzliche Infos |