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KommunalesStädte, Gemeinden und Kreise sind in einem breiten Umfang Träger der öffentlichen Verwaltung. Sie nehmen dazu – insbesondere im Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern - ausschließlich eigenverantwortlich wahrzunehmende Aufgaben (sog. Selbstverwaltungsangelegenheiten), aber auch Pflichtaufgaben wahr. Zu unterscheiden sind hier Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben und Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Zur Erledigung der Pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben (z. B. Errichtung und Unterhaltung von Schulen) ist die Kommune gesetzlich verpflichtet. Die Gemeinde hat in diesem Fall keine Entscheidung über das "ob" der Aufgabenwahrnehmung, behält aber Spielraum für die Art und Weise wie Aufgaben erfüllt werden. Soweit die Kommunen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ( z. B. Erteilung von Baugenehmigungen) wahrnehmen, unterliegen sie einer staatlichen Sonderaufsicht entsprechend den jeweiligen fachgesetzlichen Regelungen. Die staatliche Aufsichtsbehörde kann dabei durch Weisungsrechte auch Einfluss auf das "wie" der Aufgabenerledigung nehmenund Zweckmäßigkeitserwägungen anstellen. Die von der Bezirksregierung wahrgenommene Kommunal- und Finanzaufsicht ist demgegenüber eine „Allgemeine Aufsicht" über Kommunen. Als Rechtsaufsicht schützt sie einerseits die Städte und Gemeinden sowie die Gemeindeverbände in ihren Selbstverwaltungsrechten. Andererseits stellt sie sicher, dass die Kommunen ihre Pflichten, insbesondere gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern, erfüllen. Sie erstreckt sich darauf, dass die Kommunen im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Unmittelbar zuständig ist die Bezirksregierung Detmold als Kommunalaufsichtsbehörde für die kreisfreie Stadt Bielefeld und die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie für einige Zweckverbände im Bezirk. Die Aufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden obliegt den Landräten der Kreise als Untere Kommunalaufsichtsbehörde. Die Aufsicht der Bezirksregierung Detmold erstreckt sich auf insgesamt 76 Kommunen im Bezirk. Die Bezirksregierung Detmold verfolgt in ihrer Eigenschaft das Ziel, durch frühzeitige Information, Beratung, aber auch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf-und Genehmigungsverfahren die Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen zu sichern. Dazu gehört auch die Koordinierung von Fördermaßnahmen, die von der EU, dem Bund und dem Land bereitgestellt werden, um Infrastruktur zu verbessern oder den Strukturwandel zu unterstützen. Das Aufgabenspektrum reicht von Entscheidungen zu den Regelungen für die Ratsgremien, der Prüfung der gesicherten Haushaltswirtschaft, der Entscheidungen zum kommunalen Wirtschaftsrecht, der Gemeindefinanzierung aus Steuermitteln, der Überprüfung von Personalentscheidungen bei Wahlbeamten bis zur Beratung bei der Zulässigkeit von Bürgerbegehren, der Steuerung interkommunaler Zusammenarbeit oder von Projekten der Verwaltungsmodernisierung. Konkrete Beispiele sind hier
Kommunale Berührungspunkte hat die Bezirksregierung aber nicht nur im Rahmen der Kommunalaufsicht, vielmehr spiegelt sich gerade auch in zahlreichen fachlich geprägten Aufgabenfeldern die Funktion der Bündelungsbehörde wider. Beispiele sind hier Themenbereiche wie Dorfentwicklung, Städtebau, Schule, Verkehr, Naturschutzgebiete oder der Bereich der Krankenhausplanung. Auch der Bereich Umwelt gehört dazu. Allerdings wurde die Umweltverwaltung zum 01.01.2008 weitgehend kommunalisiert.
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